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Krankenkassen
Der stetig steigende Zeitaufwand für die Krankenkassenabrechnungen hat uns dazu bewogen, den gösseren Teil der Abschlusskontrolle, das Inkasso und die Behandlung von Spezialfällen an eine Abrechnungstelle zu über-tragen. Dies ist für uns zwar mit erheblichen Kosten verbunden, aber wir nutzen die entstehende Zeit lieber für unsere Kundschaft. Für unsere Patienten wird sich nicht viel ändern. Rechnungen bezüglich Medikamente, welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden, werden Sie nicht mehr von uns oder der Krankenkasse erhalten sondern eben von dieser Abrechnungstelle (OFAC).
Grenz- und Problemfälle werden zwischen Krankenkasse und OFAC ausgehandelt auf Grundlage der Versicherungsdeckung des Patienten. Unsere Kunden können sich in unklaren Fällen und bei offenen Fragen natürlich auch jederzeit bei uns melden.
Wie schon in der Hauszeitung berichtet, haben wir die Abrechnungsmodalitäten mit der Krankenkassen Abrechnungsstelle nochmals modernisiert. Anstatt Berge von Patientendossiers aufzubewahren, werden alle Daten im Computer gespeichert. Auch die Rezepte werden nach 2-3 Tagen an die Abrechnungstelle OFAC gesendet und dort visuell-elektronisch abgelegt. Wir können sie danach per Internet jederzeit ansehen, sollte etwas unklar sein. Die Abrechnung kann so wesentlich flexibler gestaltet werden und sie benötigt einen deutlich geringeren Personalaufwand.
Gesundheitspolitik
Neues Abrechnungssystem mit den Krankenkassen -
Einführung am 1. Juli 2001
Das Kartellgesetz, welches einen preisaktiven Wettbewerb fordert,
und die steigenden Gesundheitskosten haben in Verhandlungen zwischen
dem Schweizerischen Apothekerverband und dem Krankenkassenkonkordat
zu einem neuen Modell namens LOA geführt (leistungsorientierte
Abgeltung). Davon betroffen sind nur die rezeptpflichtigen Medikamente
welche von der Grundversicherung übernommen werden. Für
die übrigen Medikamente und Produkte des Sortiments bestehen
keine festen Preisbindungen mehr.
Was heisst LOA konkret
Der Ertrag für die Apotheke besteht nicht mehr aus einer fixen
Marge, sondern setzt sich zusammen aus Vertriebsleistungen und pharmazeutischen
Leistungen. Zu den Vertriebsleistungen zählen die Bereitstellung
des Kapitals und das damit verbundene Risiko, die Bereitstellung
der Infrastruktur und die Personalkosten.
Die pharmazeutischen Leistungen werden nach Tarifen mit Taxpunkten
abgegolten. Sie gliedern sich in Apothekerpauschale und Patientenpauschale.
Erstere beinhaltet die Rezeptüberprüfung, z.Bsp. Zulässigkeit
von Repetitionen, Ueberprüfung der Anwendungsdosierung, Probleme
mit anderen, gleichzeitig eingenommenen Medikamenten, Kontrolle
von Risikofaktoren und Anwendungseinschränkungen, Missbrauchskontrolle
und eventuell, falls notwendig, die Kontaktaufnahme mit dem verschreibenden
Arzt. Ebenso eingeschlossen sind die Beratung (Einnahmeetikette,
Anwendungsinstruktionen, Hinweise auf Gebrauchs- und Aufbewahrungsvorschriften
etc.), die wirtschaftlich optimale Wahl der Packungsgrösse
und die Versorgung des Patienten nach Dringlichkeit (Beschaffung
von Nicht-Lager-Artikeln in benachbarten Apotheken). Die Patientenpauschale
beinhaltet folgende Leistungen: Medikamentenhistory, Führung
des Patientendossiers, Medikamentenüberprüfung unter Mitberücksichtigung
der ohne Rezept gekauften Arzneimittel und die Verträglichkeitskontrolle
der Medikamente, wenn sie von verschiedenen Aerzten verschrieben
wurden.
Mit den Krankenkassen wurde ein jährliches Kostendach vereinbart,
d.h. die via Apotheken in der Schweiz pro Jahr verrechneten Medikamente
dürfen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Dies
wird u.a. durch Taxpunkte reguliert.
Generika
Ein Generikum ist ein Medikament, welches nach Ablauf der Patentfrist
eines „Originalmedikamentes“ von einer anderen Firma
mit dem gleichen Inhaltstoff nachgemacht werden darf und zu einem
deutlich günstigeren Preis auf den Markt gebracht werden muss.
Dies ist möglich weil die hohen Entwicklungskosten wegfallen.
Hinsichtlich der Qualität sind nur ganz kleine Abweichungen
erlaubt. Was ist nun zu tun? Wir Apotheker und die verschreibenden
Ärzte müssen durch Rezeptieren und Abgabe von Generika
versuchen, einen Teil (wenn auch nur einen kleinen) zur Senkung
der Kosten im Gesundheitswesen beizutragen. Das Gesetz gibt dem
Apotheker nun die Möglichkeit, Originalpräparate zu ersetzen,
wenn der Patient damit einverstanden ist. Nach der Substitution
wird der Arzt via Fax informiert. Dieses Vorgehen gilt für
alle rezeptierten Medikamente, wobei es sinnvoll ist, bei sehr heiklen
Präparaten zuerst mit dem Arzt Rücksprache zu nehmen.
Bei frei verkäuflichen Arzneimitteln können Sie jederzeit
nach dem Vorhandensein eines Generikums fragen, wir sind auch selber
bemüht, diese Präparate aktiv zu empfehlen.
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