Apotheke am Bach
Bachstrasse 1
5034 Suhr
Tel. 062 855 50 10
Fax 062 855 50 11
info@apothekeambach.ch
Gesundheitspolitik
Gesundheitstipps
Suche:
Start
HOME ÖFFNUNGSZEITEN UNSER TEAM HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Krankenkassen
Der stetig steigende Zeitaufwand für die Krankenkassenabrechnungen hat uns dazu bewogen, den gösseren Teil der Abschlusskontrolle, das Inkasso und die Behandlung von Spezialfällen an eine Abrechnungstelle zu über-tragen. Dies ist für uns zwar mit erheblichen Kosten verbunden, aber wir nutzen die entstehende Zeit lieber für unsere Kundschaft. Für unsere Patienten wird sich nicht viel ändern. Rechnungen bezüglich Medikamente, welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden, werden Sie nicht mehr von uns oder der Krankenkasse erhalten sondern eben von dieser Abrechnungstelle (OFAC).
Grenz- und Problemfälle werden zwischen Krankenkasse und OFAC ausgehandelt auf Grundlage der Versicherungsdeckung des Patienten. Unsere Kunden können sich in unklaren Fällen und bei offenen Fragen natürlich auch jederzeit bei uns melden.
Wie schon in der Hauszeitung berichtet, haben wir die Abrechnungsmodalitäten mit der Krankenkassen Abrechnungsstelle nochmals modernisiert. Anstatt Berge von Patientendossiers aufzubewahren, werden alle Daten im Computer gespeichert. Auch die Rezepte werden nach 2-3 Tagen an die Abrechnungstelle OFAC gesendet und dort visuell-elektronisch abgelegt. Wir können sie danach per Internet jederzeit ansehen, sollte etwas unklar sein. Die Abrechnung kann so wesentlich flexibler gestaltet werden und sie benötigt einen deutlich geringeren Personalaufwand.

Gesundheitspolitik
Neues Abrechnungssystem mit den Krankenkassen -
Einführung am 1. Juli 2001
Das Kartellgesetz, welches einen preisaktiven Wettbewerb fordert, und die steigenden Gesundheitskosten haben in Verhandlungen zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband und dem Krankenkassenkonkordat zu einem neuen Modell namens LOA geführt (leistungsorientierte Abgeltung). Davon betroffen sind nur die rezeptpflichtigen Medikamente welche von der Grundversicherung übernommen werden. Für die übrigen Medikamente und Produkte des Sortiments bestehen keine festen Preisbindungen mehr.

Was heisst LOA konkret
Der Ertrag für die Apotheke besteht nicht mehr aus einer fixen Marge, sondern setzt sich zusammen aus Vertriebsleistungen und pharmazeutischen Leistungen. Zu den Vertriebsleistungen zählen die Bereitstellung des Kapitals und das damit verbundene Risiko, die Bereitstellung der Infrastruktur und die Personalkosten.
Die pharmazeutischen Leistungen werden nach Tarifen mit Taxpunkten abgegolten. Sie gliedern sich in Apothekerpauschale und Patientenpauschale. Erstere beinhaltet die Rezeptüberprüfung, z.Bsp. Zulässigkeit von Repetitionen, Ueberprüfung der Anwendungsdosierung, Probleme mit anderen, gleichzeitig eingenommenen Medikamenten, Kontrolle von Risikofaktoren und Anwendungseinschränkungen, Missbrauchskontrolle und eventuell, falls notwendig, die Kontaktaufnahme mit dem verschreibenden Arzt. Ebenso eingeschlossen sind die Beratung (Einnahmeetikette, Anwendungsinstruktionen, Hinweise auf Gebrauchs- und Aufbewahrungsvorschriften etc.), die wirtschaftlich optimale Wahl der Packungsgrösse und die Versorgung des Patienten nach Dringlichkeit (Beschaffung von Nicht-Lager-Artikeln in benachbarten Apotheken). Die Patientenpauschale beinhaltet folgende Leistungen: Medikamentenhistory, Führung des Patientendossiers, Medikamentenüberprüfung unter Mitberücksichtigung der ohne Rezept gekauften Arzneimittel und die Verträglichkeitskontrolle der Medikamente, wenn sie von verschiedenen Aerzten verschrieben wurden.
Mit den Krankenkassen wurde ein jährliches Kostendach vereinbart, d.h. die via Apotheken in der Schweiz pro Jahr verrechneten Medikamente dürfen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Dies wird u.a. durch Taxpunkte reguliert.

Generika
Ein Generikum ist ein Medikament, welches nach Ablauf der Patentfrist eines „Originalmedikamentes“ von einer anderen Firma mit dem gleichen Inhaltstoff nachgemacht werden darf und zu einem deutlich günstigeren Preis auf den Markt gebracht werden muss. Dies ist möglich weil die hohen Entwicklungskosten wegfallen. Hinsichtlich der Qualität sind nur ganz kleine Abweichungen erlaubt. Was ist nun zu tun? Wir Apotheker und die verschreibenden Ärzte müssen durch Rezeptieren und Abgabe von Generika versuchen, einen Teil (wenn auch nur einen kleinen) zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen beizutragen. Das Gesetz gibt dem Apotheker nun die Möglichkeit, Originalpräparate zu ersetzen, wenn der Patient damit einverstanden ist. Nach der Substitution wird der Arzt via Fax informiert. Dieses Vorgehen gilt für alle rezeptierten Medikamente, wobei es sinnvoll ist, bei sehr heiklen Präparaten zuerst mit dem Arzt Rücksprache zu nehmen. Bei frei verkäuflichen Arzneimitteln können Sie jederzeit nach dem Vorhandensein eines Generikums fragen, wir sind auch selber bemüht, diese Präparate aktiv zu empfehlen.